Rhein-Main

Höchster Kreisblatt vom 23.05.2025, S. 32 (Tageszeitung / täglich außer Sonntag, Frankfurt am Main)

        
Rubrik im PS:Rhein-Main
Auflage:11.120
Reichweite:25.910
Ressort:Frankfurt

Tempo 30: Stadt wartet neue Vorschrift ab

Auf der Pfaffenwiese gibt es keine durchgängige Höchstgeschwindigkeit – aber vielleicht bald

Zeilsheim – Auf der Pfaffenwiese zwischen Hesselberg- und Hahnbergweg ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit seit dem vorigen Jahr bereits auf 30 Kilometer pro Stunde begrenzt. Durchgehend Tempo 30 wird es aber vorerst nicht geben: Das hat der Magistrat jetzt abgelehnt. Allerdings: Die Stellungnahme der Stadtregierung ist "vorläufig".

Der Magistrat argumentiert, dass die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegte Höchstgeschwindigkeit "innerorts" bei 50 km/h liege und Ausnahmen davon "mit einer konkreten und nachweisbaren Gefahrenlage begründet" sein müssten– Gefahren, die "aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse das allgemeine Risiko erheblich" überstiegen. Diese Gefahrenlage liege an der gesamten Pfaffenwiese nicht vor, und auch der Straßenlärm sei kein Argument, weil dort nicht höher als überall an Durchgangsstraßen.

Aber: Ausnahmen gibt es laut Gesetzgeber innerörtlich auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen dort, wo Fußgängerüberwege, Kindergärten, Kindertagesstätten, Spielplätze, viel genutzte Schulwege, Schulen, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Krankenhäuser besondere Rücksichtnahme erforderten. Innerörtliche Tempo-30-Strecken – also keine Tempo-30-Zonen, in denen grundsätzlich rechts vor links gilt– dürfen inzwischen auch 500 statt früher höchstens 300 Meter lang sein, um den Verkehrsfluss besser zu gewährleisten.

Ob sich das auf die Pfaffenwiese auswirken kann, will die Frankfurter Straßenverkehrsbehörde später entscheiden. Sie wartet auf das Inkrafttreten einer an die novellierte StVO angepassten "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift", die zwar schon beschlossen, aber noch nicht verkündet ist. Soweit es ihr personell möglich ist, will die wie viele andere städtischen Ämter unterbesetzte Straßenverkehrsbehörde prüfen, was möglich ist: "Eine abschließende Stellungnahme kann im dritten Quartal 2025 erwartet werden."

Geblitzt werde auf der Pfaffenwiese ohnehin; die Straße befindet sich im dauerhaften Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei. Dort, wo Tempo 50 gilt, sei die Anzahl von Geschwindigkeitsverstößen allerdings gering, teilt der Magistrat mit.

Der Ortsbeirat hatte die Erweiterung der Tempo-30-Zone auf Antrag der SPD gefordert – mit einer Mehrheit von SPD, Grünen und Linken gegen CDU, BFF und das fraktionslose Ortsbeiratsmitglied. Laut SPD werde ein durchgehendes Tempo 30 von vielen Anwohner "aus Gründen des Lärmschutzes sowie der Sicherheit" gewünscht.

HV