Westhessen

Dill-Zeitung vom 23.05.2025 (Tageszeitung / täglich außer Sonntag, Dillenburg)

        
Rubrik im PS:Westhessen
Autor:Christoph Weber
Auflage:5.567
Reichweite:12.971
Ressort:Lokales
Quellrubrik:Dill-Zeitung

Fußweg, Radweg oder Fahrstraße?

Nutzung des Wegs parallel zur Landesstraße zwischen Fellerdilln und Dillbrecht ist mit keiner Beschilderung definiert

HAIGER-FELLERDILLN/-DILLBRECHT. Vielerorts wird ein zu großer "Schilderwald" bemängelt. Doch entlang der Landesstraße gibt es zwischen den Haigerer Stadtteilen Fellerdilln und Dillbrecht einen parallelen Weg, für den überhaupt keine Nutzung angezeigt wird. Die rund 400 Meter lange Strecke kann also sowohl von Fußgängern und Radfahrern als auch von Autofahrern benutzt werden.

Als damals die Landesstraße in diesem Bereich erneuert wurde, legte Hessen Mobil auch gleich diesen "Sonderstreifen" an, damit Fußgänger nicht auf der Fahrbahn laufen mussten. Dies wird auch ständig praktiziert. Doch schon für Radfahrer ergibt sich die Frage, ob man auf der Landesstraße bleiben muss oder ob man dem automobilen Verkehr über diese dritte Fahrspur ausweichen kann. Und wegen der Breite von über zwei Metern könnte man dort sogar mit dem Auto fahren, denn kein Schild verbietet dies. Dabei hat dieser Weg die gleiche Struktur wie der auf der anderen Seite von Fellerdilln. Nach Rodenbach gibt es einen entsprechenden Weg. Mit einem großen Unterschied: Hier wird in beiden Fahrtrichtungen angezeigt, dass sich hier Fußgänger bewegen dürfen. Mit dem Zusatzschild "Radfahrer" frei wird klargestellt, dass sich diesen ebenfalls gut zwei Meter breiten Weg zwei Sorten Verkehrsteilnehmer teilen müssen.

Hessen Mobil bringt nur bedingt Licht ins Dunkel

Eine Anfrage an Hessen Mobil bringt nur bedingt Licht ins Dunkel. Die Behörde schreibt auf Anfrage, dass der Gehweg von Fellerdilln nach Rodenbach für den Radverkehr freigegeben sei. Der Gehweg obliege der Unterhaltung der Stadt Haiger.

Auf den Weg von Fellerdilln nach Dillbrecht geht die Landesbehörde überhaupt nicht ein. Doch auch für diesen Parallelweg zur Landesstraße müsste gelten: "Die Stadt Haiger ist somit zum einen als Straßenverkehrsbehörde für die Beschilderung zuständig sowie zum anderen für die Unterhaltung verantwortlich", so Hessen Mobil.