Rhein-Main

Wiesbadener Kurier, Rheingau-Kurier vom 23.05.2025 (Tageszeitung / täglich außer Sonntag, Wiesbaden)

        
Rubrik im PS:Rhein-Main
Auflage:5.514
Reichweite:12.848
Ressort:Lokales
Quellrubrik:Wiesbadener Kurier - Rheingau-Kurier

Unzulässige Baumarbeiten

Hessen Mobil stoppt Fachfirma, die zwischen Rüdesheim und Geisenheim unsachgemäß arbeitete

RÜDESHEIM (red). Hessen Mobil hat unzulässige Baumarbeiten im Rheingau gestoppt. "An der Kreisstraße 630 zwischen Rüdesheim und Geisenheim hat eine von Hessen Mobil beauftragte Fachfirma unsachgemäß Bäume bearbeitet - entgegen den vertraglichen Vorgaben und während der gesetzlich geschützten Brut- und Setzzeit", teilt Hessen Mobil in einer Pressemitteilung mit. Damit sei mutmaßlich gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen worden. Der Vorfall werde bereits fachlich und juristisch geprüft.

Die Firma sei zwar entlang dieses Streckenabschnitts im Auftrag von Hessen Mobil im Einsatz gewesen, allerdings lediglich mit zulässigen Arbeiten beauftragt worden, unter anderem der Entfernung von Totholz. Die Arbeiten darüber hinaus seien eigenmächtig und ohne Abstimmung mit der Straßenmeisterei erfolgt.

"Nach einem externen Hinweis reagierte die zuständige Straßenmeisterei Geisenheim umgehend und stoppte die Arbeiten", heißt es weiter. So habe man verhindern können, dass weitere Bäume geschädigt werden. Insgesamt sind 10 von 28 Bäumen betroffen.

Eine erste Einschätzung vor Ort durch die Baumkontrolle von Hessen Mobil habe ergeben, dass keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit bestehe. Der Artenschutz sei nach derzeitigem Stand ebenfalls nicht betroffen.

"Wir nehmen solche Vorfälle sehr ernst", betont Eduard Meier, Leiter der Straßenmeisterei Geisenheim. "Unser Ziel ist es, die Gesundheit der Straßenbäume zu erhalten und gleichzeitig dem Natur- und Artenschutz gerecht zu werden."

Die Restarbeiten - insbesondere das Entfernen verbliebenen Totholzes - würden zeitnah durch eine andere Firma durchgeführt. Hessen Mobil will das weitere Vorgehen eng mit den zuständigen Behörden abstimmen und nach Abschluss der Untersuchungen über die Ergebnisse informieren.